Red-rumped parrot
Psephotus haematonotus
Steckbrief
Heimat: |
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Alterserwartung: | Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 15 Jahren |
Ernährung: | Saatenmischung, Grünzeug, Obst |
Grösse: | 26 - 28cm |
Der Singsittich
Der Singsittich kommt in Südost Australien vor. Dort lebt er in spärlich bewaldeten Regionen. Das Verbreitungsgebiet ist vor allem im Landesinneren wo es reife Gräser und krautige Pflanzen hat. Sie leben auch in Baumsavannen und im Grasland mit vereinzelten Bäumen. Zum Teil kommen sie auch in Parks oder in Gärten vor. Es sind zutrauliche Vögel. Ihre Stimme ist eigentlich nicht laut, ausser wenn sie rufen.
Aussehen
Die männlichen Singsittiche sind meist grün gefärbt, der Rücken ist dabei eher olivgrün. Der Bauch ist gelb. Die weiblichen Singsittiche sind bräunlich-olivgrün. Der Bauch ist grau gefärbt und der Unterrücken ist grünlich. Jungtiere ähneln den Weibchen stark.
Der Singsittich gehört zu den mittelgrossen Sittichen.
Haltung von Singsittichen
Singsittiche müssen Paarweise gehalten werden. Sie sind weniger für eine Volierenhaltung geeignet. Besser ist eine Haltung in einem separaten Zimmer, wo die Vögel sehr viel Platz zur Verfügung haben und ihren täglichen Freiflug. Klettermöglichkeiten und Spielsachen müssen vorhanden sein.
Eine Haltung in einer Aussenvoliere ist auch möglich. Sie sind sehr winterhart, trotzdem ist es empfehlenswert, noch ein geschütztes Häuschen zu platzieren.
Man kann die Singsittiche mit anderen Sittichen vergesellschaften, doch sollte immer eine Trennungsmöglichkeit bestehen, denn es kann vorkommen, dass sie sich plötzlich nicht gut verstehen.
Ernährung
In der Natur ernähren sich die Singsittiche hauptsächlich von Grassamen und von den Samen krautiger Pflanzen. Deshalb wird empfohlen, die Vögel mit einer Saatenmischung zu füttern, welche viel Hirse und Hanfsaat enthält. Dazu noch Grünzeug wie Salat, Löwenzahn und Vogelmiere. Obst und Gemüse werden auch gerne angenommen. Frische Äste und deren Blätter dürfen auf keinen Fall fehlen. Sonnenblumenkernen sollten nur selten verfüttert werden.
In der Schweizerischen Tierschutzgesetzgebung sind gesetzliche Vorschriften enthalten, welche die tiergerechte Haltung von und den Umgang mit Vögeln regeln.
Folgende Regelungen gelten für alle Vogelarten:
- soziallebende Arten sind sozial zu halten (keine Einzelhaltung)
- die Gehege müssen den Minimalmassen = Mindestanforderungen entsprechen
- allen Vögeln muss eine Badegelegenheit angeboten werden
- die Gehege sind mit verschiedenen, federnden Sitzgelegenheiten unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung zu strukturieren, wobei ein Drittel des Volumens frei von Strukturen sein muss
- allen Vögeln ist geeigneter Sand zur Aufnahme zur Verfügung zu stellen
- die private Haltung gewisser Vogelarten ist bewilligungspflichtig (Wildtierhaltebewilligung)
- die Ständerhaltung von Papageienvögeln und die Haltung von Gesangskanarien in Harzerbauern ist verboten
- die Verwendung von Sandhülsen als Überzug von Sitzstangen ist verboten
für Papageienvögel gilt:
minimale Gehege Grundfläche für 4 kleine Sittiche und Agaporniden
0,24 m2 (z.B. 60 cm x 40 cm), minimale Höhe 50 cm
Papageienvögel benötigen reichlich Naturäste als Nage- und Klettermöglichkeit
Bevor Sie sich für Singsittiche entscheiden, sollten Sie unbedingt ein entsprechendes Fachbuch gelesen haben.
Für jede Tierhaltung gilt: Kinder (auch Jugendliche) müssen von den Eltern angeleitet, beaufsichtigt und kontrolliert werden. Kinder sollen wissen, dass Tiere keine Spielzeuge sind!
Für Fragen und Probleme steht Ihnen unser ausgebildetes Team im Zoo Roco zur Verfügung. Es kann Sie in allen Fragen fachgerecht beraten.
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