Das Schweizer Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung regelt die Haltung von Terrarientieren. Die Mindestgrössen der Gehege bezogen auf die Anzahl an gehaltener Tiere (nach Körpergrösse) und besondere Anforderungen an die Infrastruktur, das Klima, die Fütterung und die Pflege

Das Halten von Riesenschlangen, Riesenschildkröten, grosse Leguane (ausgewachsen über 1 Meter), alle Chamäleons und Giftschlangen benötigt eine Haltebewilligung. Damit man diese erhält, muss vorab ein Sachkundenachweis abgeschlossen werden.  Die Bewilligung wird vom Kantonalen Veterinäramt abgegeben.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz schützt alle einheimischen Reptilien und Amphibien.
Es ist verboten, geschützte Tiere einzusammeln und zu halten - dies gilt auch für die Haltung von Kaulquappen.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den Handel von lebender Tieren und Produkten über die Staatsgrenzen hinweg. Tiere, die im WA aufgeführt sind, benötigen CITES Papiere.