In der Schweiz gilt die Leinenpflicht saisonal und kantonal unterschiedlich: In den meisten Kantonen müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald an die Leine, weil in dieser Zeit Rehe, Hasen und Bodenbrüter ihre Jungen setzen. Ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht, deshalb entscheidet jeder Kanton selbst.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter bedeutet das: Was im Nachbarkanton gilt, kann direkt an der Kantonsgrenze schon wieder anders geregelt sein. Spazieren Sie regelmässig über die Grenze, etwa von Zürich ins Aargauische oder von Solothurn ins Bernische, kennen Sie die Regeln am besten für beide Seiten.
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Die saisonale Leinenpflicht schützt Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli.
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Es gibt keine Schweizer Bundesregelung, sondern 26 kantonale Jagd- und Hundegesetze mit teils kommunalen Zusatzregeln.
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Bussen liegen je nach Kanton meist zwischen 60 und 150 Franken, unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich ein Tier gehetzt hat.
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Eine Schleppleine ab etwa drei Metern am Brustgeschirr ersetzt während der Schonzeit ein Stück Bewegungsfreiheit ohne Kontrollverlust.
Wo genau gilt die Leinenpflicht, und wie lange dauert die Schonzeit?
Die saisonale Leinenpflicht gilt in den meisten Kantonen im Wald und in einem Streifen um den Waldrand, jeweils vom 1. April bis 31. Juli. Genau in diesem Zeitfenster setzen Rehe ihre Kitze im hohen Gras ab, Feldhasen ziehen ihre Jungen auf offenen Flächen auf, und Bodenbrüter wie Kiebitz oder Feldlerche legen ihre Nester direkt am Boden an.
Ein freilaufender Hund muss ein Wildtier nicht einmal berühren, um Schaden anzurichten. Schon die Witterung und das Herumstöbern in der Nähe eines Geleges reicht, damit Vogeleltern ihr Nest verlassen oder ein Rehkitz vor Stress verendet. Genau das unterschätzen viele Hundehalter, dabei steckt es im Kern hinter der gesetzlichen Regelung.
Neben dem Wildschutz spielt die Jagd eine Rolle: Jagdbares Wild wie Reh, Hase oder Fasan soll während der Aufzuchtzeit ungestört bleiben, damit sich die Bestände erholen können. Zusätzlich schützt die Leinenpflicht Weidetiere. Schafe und Rinder reagieren auf einen frei laufenden Hund oft panisch, was auf steilem Gelände zu Abstürzen oder Fehlgeburten führen kann.
Gut zu wissen: Ein Verstoss gegen die Leinenpflicht gilt als Übertretung und wird auch dann gebüsst, wenn der Hund kein Tier gerissen hat. Laut der Stiftung für das Tier im Recht dürfen in mehreren Kantonen wiederholt wildernde Hunde nach schriftlicher Verwarnung sogar von der Wildhut erschossen werden.
Gibt es ein einheitliches Leinen-Gesetz für die ganze Schweiz?
Nein, ein schweizweites Leinengesetz existiert nicht. Die Kantone regeln die Leinenpflicht eigenständig über ihre Jagdgesetze, Jagdverordnungen und teils eigene Hundegesetze. Dadurch entsteht ein Flickenteppich aus 26 unterschiedlichen kantonalen Regelwerken, ergänzt durch kommunale Vorschriften einzelner Gemeinden.
Die Kantone regeln das so unterschiedlich, weil sich Wald, Wild und Landwirtschaft von Region zu Region stark unterscheiden. Ein steiles Bündner Bergtal hat andere Bedürfnisse als das flache Ackerland im Berner Seeland. Für Sie als Hundehalterin heisst das aber auch: Ein Merkblatt für einen Kanton gilt nicht automatisch im nächsten.
Zusätzlich zur kantonalen Ebene kommen eidgenössische Jagdbanngebiete hinzu. Dort gilt gemäss der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete eine eigene, bundesrechtlich verankerte Leinenpflicht, die zusätzlich zu den kantonalen Regeln zu beachten ist, etwa in Teilen Graubündens.
Wie regeln Zürich, Aargau und Luzern die Leinenpflicht?
Zürich, Aargau und Luzern gehören zu den Kantonen mit der klarsten und am längsten etablierten Regel: Leinenpflicht im Wald und in einem Streifen um den Waldrand, jeweils vom 1. April bis 31. Juli.
Im Kanton Zürich gilt die Leine im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand. Ein Verstoss kostet 60 Franken Ordnungsbusse. Die Regel stützt sich auf das kantonale Hunde- und Jagdgesetz.
Im Kanton Aargau gilt dieselbe Zeitspanne für Wald und Waldrand, geregelt in der kantonalen Jagdverordnung. Die Leinenpflicht ist hier seit Jahren fester Bestandteil der jagdrechtlichen Vorgaben.
Im Kanton Luzern gilt die Leinenpflicht ebenfalls von April bis Juli im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand. Wer erwischt wird, zahlt eine Busse, in Wildtier- und Naturschutzgebieten des Kantons sogar 150 Franken. Wer im Kanton Luzern spazieren geht, findet die genauen Gebiete bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald.
Was gilt in Thurgau, Solothurn und Basel-Landschaft?
Thurgau, Solothurn und Basel-Landschaft folgen demselben Zeitfenster von April bis Juli, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte bei Ort und Busse.
Der Kanton Thurgau führte die Leinenpflicht im Wald nach dem Vorbild Zürichs ein.
Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht enger auf den Wald selbst, ohne zusätzlichen Waldrand-Puffer. Die Busse liegt bei bis zu 80 Franken und damit am unteren Ende der kantonalen Bandbreite.
In Basel-Landschaft gilt die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit generell im Wald und in Waldnähe. Zusätzlich besteht dort in Wildruhegebieten eine ganzjährige Leinenpflicht, unabhängig von der Jahreszeit.
Wie unterscheiden sich Bern, Graubünden, Schwyz und St. Gallen?
Bern, Graubünden, Schwyz und St. Gallen verzichten auf ein einziges kantonsweites Datum und regeln die Leinenpflicht stattdessen kleinräumiger.
Der Kanton Bern kennt keine generelle saisonale Waldregel. Stattdessen gelten 81 einzeln festgelegte Wald-, Berg- und Ufergebiete mit jeweils eigenen Vorschriften, etwa das Niesen-Gebiet von Dezember bis Ende Juli. Ausserhalb dieser Gebiete verlangt die kantonale Verordnung über den Wildtierschutz, dass Hunde jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden. In der Praxis kommt das einer Leinenpflicht gleich, sobald Wild in Sichtweite auftaucht.
In Graubünden überlässt der Kanton die Festlegung einer generellen Leinenpflicht weitgehend den Gemeinden. Eine kantonsweit einheitliche Waldregel mit fixem Datum fehlt, in den eidgenössischen Jagdbanngebieten auf Bündner Boden gelten aber die erwähnten bundesrechtlichen Vorgaben.
Auch in Schwyz und St. Gallen gibt es keine einheitliche, kantonsweite Waldregel mit festem Datum. In Schwyz gilt zwar eine generelle Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Kantonsgebiet, die genaue Ausgestaltung in Wald- und Wildschutzgebieten regeln aber häufig die Gemeinden.
Grenzfall aus der Praxis: An der Linth bei Siebnen treffen die Kantone Glarus, St. Gallen und Schwyz direkt aufeinander. Auf der einen Uferseite kann eine ganzjährige Leinenpflicht gelten, auf der anderen nicht, obwohl nur ein Fluss dazwischenliegt.
Weil diese Gemeinde- und Gebietsregeln sich ändern können, lohnt sich vor einem Ausflug ein kurzer Blick auf die Website der zuständigen Gemeinde oder des kantonalen Veterinär- respektive Jagdamts. Nur dort finden Sie die verbindliche, aktuelle Regelung für Ihr konkretes Gebiet.
Wo gilt eine ganzjährige Leinenpflicht?
Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt vor allem in Wildruhezonen, eidgenössischen Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten und auf Weiden mit Nutztieren, unabhängig von Brut- und Setzzeit.
Der Kanton Glarus geht noch weiter und schreibt die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand ganzjährig vor. Ausgenommen sind einzig Jagdhunde während der Jagdzeit sowie bestimmte anerkannte Gebrauchshunde.
In den Wildruhegebieten von Obwalden und Nidwalden gilt die Leine typischerweise von Anfang beziehungsweise Mitte Dezember bis Ende April, gerade in der Zeit, in der Wildtiere im Winter besonders knapp mit Energie haushalten müssen. In den Luzerner Naturschutzgebieten gilt die Pflicht laut Hundeherz das ganze Jahr über.
Auch abseits solcher Schutzgebiete gilt praktisch überall in der Schweiz: Auf eingezäunten oder offen zugänglichen Weiden mit Rindern, Schafen oder Pferden gehört der Hund an die Leine. Das ergibt sich aus der allgemeinen Tierhalterhaftung und dem Schutz der Nutztiere, auch wenn es seltener als eigener Gesetzesartikel formuliert ist.
Welche Bussen und Konsequenzen drohen bei Verstössen?
Bei einem Verstoss gegen die Leinenpflicht drohen in den meisten Kantonen Bussen zwischen rund 60 und 150 Franken. Die genaue Höhe hängt vom Kanton und vom Ort des Verstosses ab, in Naturschutz- oder Wildtiergebieten liegt sie meist höher als im normalen Wald.
Entscheidend ist: Eine Busse setzt keinen tatsächlichen Wildunfall voraus. Schon das unangeleinte Herumlaufen im geschützten Zeitraum reicht als Übertretung. Weil die Bussenhöhe von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfällt und sich ändern kann, verstehen Sie die genannten Beträge als Richtwerte und nicht als fixe, überall gültige Zahl.
Wird ein Hund wiederholt beim Wildern beobachtet und zuvor schriftlich verwarnt, kann die zuständige Jagdaufsicht ihn in mehreren Kantonen erschiessen. Dazu zählen unter anderem:
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Zürich und Aargau: nach schriftlicher Verwarnung durch die Jagdaufsicht.
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Basel-Landschaft und Schwyz: bei wiederholtem, dokumentiertem Wildern.
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St. Gallen, Solothurn und Thurgau: unter denselben strengen Voraussetzungen.
Das Erschiessen wildernder Hunde ist der äusserste und glücklicherweise seltene Fall. Er zeigt aber, wie ernst der Gesetzgeber das Thema Wildschutz nimmt.
Wie gelingt der Alltag mit Hund während der Schonzeit?
Während der Brut- und Setzzeit ersetzt eine Schleppleine von etwa drei bis fünf Metern, für mehr Bewegungsspielraum auch bis 15 oder 20 Meter, ein Stück des gewohnten Freilaufs.
Wichtig dabei ist die Befestigung: Eine lange Leine gehört an ein gut sitzendes Brustgeschirr. Bei einem plötzlichen Ruck, etwa wenn Ihr Hund einer Fährte folgt, verteilt das Geschirr den Zug gleichmässig auf Brust und Schultern und schont so den empfindlichen Halsbereich.
Als Berater bei Zoo Roco sehen wir in der Praxis, dass viele Hundehalterinnen und Hundehalter die Schonzeit unterschätzen, weil sie ihren Hund für zuverlässig abrufbar halten. Genau in dieser Jahreszeit reicht aber ein einziger Sprint hinter einem aufflatternden Vogel, um ein Gelege zu zerstören. Eine gut sitzende, robuste Schleppleine mit rutschfestem Griff nimmt diesen Moment vorweg, ohne dass der Spaziergang zur reinen Pflichtübung wird.
Wer ohnehin gerade die Grundausstattung für einen jungen Hund zusammenstellt, findet in unserer Checkliste für Hundewelpen weitere Hinweise, worauf es beim Start ankommt.
Zwischen Gesetz und Gemeinde: So bleiben Sie sicher unterwegs
Die grösste Stolperfalle bei der Leinenpflicht in der Schweiz ist der Wechsel zwischen Zuständigkeiten. Ein Spaziergang, der in einer Gemeinde vollkommen unproblematisch ist, kann zwei Kilometer weiter, in einer anderen Gemeinde oder über eine Kantonsgrenze hinweg, bereits eine Busse auslösen.
Deshalb lohnt es sich, hauptsächlich bei neuen Routen oder Ausflügen in einen anderen Kanton, kurz die Website des zuständigen kantonalen Veterinär- oder Jagdamts oder der Gemeinde zu prüfen. Diese Stellen sind die einzige verbindliche Quelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft.
Wer sich diese Gewohnheit einmal zulegt, gewinnt vor allem eines: Ruhe. Ein kurzer Check vor dem Spaziergang und die passende Leine im Auto oder am Wandergurt kosten wenig Zeit. Sie schaffen Ruhe für Sie selbst, weil keine Busse droht, und Ruhe für das Wild, das im Frühling ohnehin genug zu tun hat.
Häufige Fragen zur Leinenpflicht in der Schweiz
Gilt die Leinenpflicht auch auf offiziellen Wanderwegen im Wald?
Ja, die saisonale Leinenpflicht gilt grundsätzlich auch auf markierten Wanderwegen, sofern diese durch Wald oder Waldrandgebiet führen. Der Weg selbst ändert nichts an der Zuständigkeit, massgeblich ist die Lage im geschützten Gebiet.
Muss ich meinen gut erzogenen Hund während der Schonzeit trotzdem anleinen?
Der Gehorsam des Hundes spielt dabei keine Rolle: Die Leinenpflicht gilt für jeden Hund gleich. Auch ein zuverlässig abrufbarer Hund kann in Sekundenbruchteilen einem Reflex folgen, deshalb macht das Gesetz keine Ausnahme für gut erzogene Tiere.
Gelten für Jagdhunde während der Jagdsaison Ausnahmen von der Leinenpflicht?
Ja, in einzelnen Kantonen wie Glarus gelten Ausnahmen: Jagdhunde sind während der offiziellen Jagdzeit von der generellen Leinenpflicht befreit, ebenso bestimmte anerkannte Gebrauchshunde. Diese Ausnahmen gelten nur für die jeweils definierten Einsätze, nicht für private Spaziergänge.
Was passiert, wenn mein Hund trotz Leine ein Wildtier aufschreckt?
Solange der Hund korrekt angeleint war, liegt in der Regel keine strafbare Übertretung vor, auch wenn ein Reh oder ein Vogel kurz auffliegt. Massgeblich für eine Busse ist, ob die Leinenpflicht eingehalten wurde, nicht das Verhalten des aufgeschreckten Wildtiers.
Woran erkenne ich, ob in meiner Gemeinde eine ganzjährige oder nur saisonale Regel gilt?
Das erkennen Sie am zuverlässigsten über die Website der Gemeinde oder des kantonalen Veterinär- beziehungsweise Jagdamts, da dort Wildruhegebiete und Sonderzonen einzeln ausgewiesen sind. Vor Ort weisen zusätzlich häufig Tafeln am Wald- oder Gebietseingang auf abweichende, ganzjährige Regeln hin.