In der Schweiz gilt die Leinenpflicht saisonal und kantonal unterschiedlich: In den meisten Kantonen müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald an die Leine, weil in dieser Zeit Rehe, Hasen und Bodenbrüter ihre Jungen setzen. Ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht, deshalb entscheidet jeder Kanton selbst. Für Hundehalterinnen und Hundehalter bedeutet das: … Leinenpflicht in der Schweiz: Regeln nach Kantonen im Überblick Weiterlesen
Schlagwort: Regelungen
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