Hundehaltung in der Schweiz: Übersicht nach Kanton

Stand: September 2026. Die Tabelle fasst die wichtigsten kantonalen Bestimmungen zusammen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Vor Anschaffung, Umzug oder Ferienaufenthalt sollten Sie zusätzlich die aktuellen Angaben des zuständigen Veterinäramts und Ihrer Gemeinde prüfen.

KantonHundekursHaftpflichtRassenvorschriftenBesondere Leinenpflicht
Aargau AGFür Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Kurs + HalteprüfungFür bewilligungspflichtige Hunde mind. CHF 1 Mio.Bestimmte Rassen bewilligungspflichtigWald/Waldrand 1.4.–31.7.; zusätzliche Regeln für Listenhunde
Appenzell Ausserrhoden ARKeine allgemeine KurspflichtJa, mind. CHF 5 Mio.Keine RasselisteU. a. Schulen, Spiel-/Sportplätze, Parks, ÖV, Bahnhöfe, Viehweiden
Appenzell Innerrhoden AIKeine allgemeine KurspflichtJaKeine RasselisteWährend der Alpzeit im Sömmerungsgebiet; Auflagen für auffällige Hunde möglich
Basel-Landschaft BLFür potenziell gefährliche Hunde Fachkenntnisse/Kurse vorgeschriebenJa, mind. CHF 3 Mio.Potenziell gefährliche Hunde bewilligungspflichtigWald/Waldesnähe 1.4.–31.7.; Wildruhegebiete ganzjährig
Basel-Stadt BSKeine allgemeine Kurspflicht; Sonderregeln für potenziell gefährliche HundeJaRasseliste / BewilligungspflichtU. a. 22–6 Uhr kurze Leine; Wald 1.4.–31.7.; ÖV und stark frequentierte Orte
Bern BEDerzeit keine allgemeine Kurspflicht; Einführung für Ersthaltende politisch beschlossen, Umsetzung noch ausstehendJa, kantonal vorgeschriebenKeine RasselisteSchulen, Spiel-/Sportplätze, ÖV, Bahnhöfe, Viehweiden und bei fehlender Kontrolle
Freiburg FRKeine allgemeine KurspflichtJa, mind. CHF 1 Mio.Keine klassische Rasseliste; Massnahmen bei gefährlichen Hunden möglichWald 1.4.–15.7.; Gemeinden können weitere Zonen bestimmen
Genf GEFür grosse Hunde zusätzliche Prüfung; Sonderregeln für gefährliche HundeJaMehrere Rassen verboten; grosse Hunde ab 25 kg/56 cm prüfungs- und bewilligungspflichtigSehr umfangreich: viele öffentliche Orte; Wald 1.4.–15.7. bei fehlender absoluter Kontrolle
Glarus GLErsthundehaltende müssen Kenntnisse nachweisenJaKeine allgemeine RasselisteWald und Waldrand grundsätzlich ganzjährig; zusätzlich öffentliche Orte
Graubünden GRKeine allgemeine KurspflichtKeine allgemeine kantonale PflichtKeine RasselisteStark durch Gemeinden geregelt; örtliche Leinenpflichten möglich
Jura JUNoch keine allgemeine Kurspflicht; politischer Vorstoss für Neuhaltende angenommenKeine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlichKeine RasselisteIm Wald: Leine, wenn der Hund nicht sicher kontrolliert werden kann
Luzern LUKeine allgemeine KurspflichtKeine allgemeine kantonale PflichtKeine RasselisteWald und bis 50 m Waldrand 1.4.–31.7.; zudem Parks, Naturschutzgebiete, ÖV usw.
Neuenburg NEFür Ersthundehaltende obligatorischKeine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlichKeine RasselisteWald 15.4.–30.6.; sonst Leine, wenn keine sichere Kontrolle möglich ist
Nidwalden NWKeine allgemeine KurspflichtKeine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlichKeine RasselisteSport-/Schulanlagen; Wildruhegebiete saisonal, teilweise bis Juni
Obwalden OWKeine allgemeine KurspflichtKeine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlichKeine RasselisteWildruhezonen meist 1.12.–30.4., teilweise bis 15.7.; Naturschutzzonen ganzjährig
Schaffhausen SHKeine allgemeine Kurspflicht; bei Rassentypen können Fachkenntnisse verlangt werdenJa, mind. CHF 1 Mio.Rassentypen mit BewilligungspflichtU. a. Spielplätze, Friedhöfe, Gebäude, ÖV, Weiden; Wald während Brut-/Setzzeit
Schwyz SZKeine allgemeine KurspflichtJaKeine RasselisteÖffentliche Anlagen, öffentliche Wege und Strassenverkehr
Solothurn SOKeine allgemeine Pflicht; besondere Anforderungen bei bewilligungspflichtigen RassenJaMehrere Rassen bewilligungspflichtigWald 1.4.–31.7.; Listenhunde ausserhalb Privatsphäre immer einzeln an der Leine
St. Gallen SGKeine allgemeine KurspflichtJaKeine RasselisteSchulen, Spiel-/Sportplätze, öffentliche Gebäude, ÖV, Bahnhöfe; zusätzlich kommunale Regeln
Tessin TIGrundkurs mind. 6 Std.; Ausnahme bei nachgewiesener Hundehaltung in letzten 10 JahrenJa, mind. CHF 3 Mio.Mehrere Rassen bewilligungspflichtigAn von Menschen/Tieren frequentierten öffentlichen Orten grundsätzlich Leine
Thurgau TGPraktischer Hundeerziehungskurs innerhalb eines Jahres nach AnschaffungJa, mind. CHF 3 Mio.Besondere Massnahmen für gefährliche Hunde; keine allgemeine Verbotsliste im hier zusammengefassten RechtParks, Schulen, Spiel-/Sportplätze, verkehrsreiche Strassen; Wald/Waldrand 1.4.–31.7.
Uri URKeine allgemeine KurspflichtKeine allgemeine kantonale PflichtKeine RasselisteWald und bis 50 m Waldrand 1.4.–31.7.; weitere Regeln durch Gemeinden
Waadt VDKeine allgemeine Kurspflicht; Kurse/Massnahmen bei auffälligen Hunden möglichJaBestimmte Rassen bewilligungspflichtigWald, Waldrand und angrenzende landwirtschaftliche Wiesen 1.4.–15.7.; Naturschutzgebiete
Wallis VSErsthundehaltende müssen praktische Ausbildung absolvierenJa12 Rassen und Kreuzungen verbotenInnerorts, Schulen, Spiel-/Sportanlagen, ÖV, stark frequentierte Orte, bei Nutztieren usw.
Zug ZGKeine allgemeine KurspflichtKeine allgemeine kantonale PflichtKeine RasselisteWald und Waldrand 1.4.–31.7.
Zürich ZHSeit 1.6.2025 praktische Ausbildung für neu gehaltene Hunde; Ersthaltende zusätzlich TheorieJa, mind. CHF 1 Mio.Bestimmte Rassen verboten; Rottweiler seit 2025 betroffenWald und bis 50 m Waldrand 1.4.–31.7.; zusätzlich öffentliche Gebäude, ÖV, verkehrsreiche Strassen usw.

Bitte beachten Sie: Die Übersicht gibt den Stand September 2026 vereinfacht wieder. Zusätzlich zu kantonalen Vorschriften können Gemeinden, Naturschutzgebiete, Wildruhezonen und lokale Signalisationen weitere Leinen- oder Zutrittsregeln festlegen. Prüfen Sie deshalb vor einem Umzug, einer Ferienreise oder der Anschaffung eines Hundes immer auch die aktuellen Vorgaben des zuständigen Kantons und Ihrer Gemeinde.

Was fällt im Vergleich besonders auf?

Die Tabelle zeigt sehr deutlich, wie unterschiedlich die Vorschriften sind. Während beispielsweise Zürich, Thurgau, Tessin, Glarus, Neuenburg und Wallis Ausbildungspflichten für bestimmte oder neue Hundehaltende kennen, verzichten viele andere Kantone auf ein allgemeines Kursobligatorium. Das schweizweite SKN-Kursobligatorium wurde bereits 2017 aufgehoben; kantonale Pflichten bleiben jedoch möglich.

Auch bei den Rassenvorschriften reicht die Spannweite von keinerlei Rasselisten bis zu Bewilligungspflichten oder vollständigen Haltungsverboten. Besonders weitreichende Vorschriften bestehen beispielsweise im Wallis, in Genf und Zürich. (Tier im Recht)

Bei der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gibt es ebenfalls grosse Unterschiede: Viele Kantone schreiben eine Leine zwischen April und Juli im Wald vor, während Glarus eine besonders weitgehende ganzjährige Regelung im Wald und am Waldrand kennt. Ob- und Nidwalden arbeiten dagegen stark mit saisonalen Wildruhezonen.

Quellen:
BLV
Tier im Recht

Autor: Therese Schumacher

Geschäftsführerin Zoo Roco / eidg. Dipl. Detailhandelskaufmann / Tierpflegerausweis / Erwachsenenbildnerin / Prüfungsexpertin im Zoofachhandel und Mastertrainerin / Autorin von Schulunterlagen/ Präsidentin Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz / Hobby Fotografie-Reisen.ch Zoo Roco Team:/ Thesi IST der Zoo Roco in menschlicher Gestalt. Seit über 30 Jahren führt sie erfolgreich dieses Fachgeschäft und tut dies mit einer so grossen Leidenschaft, dass es seinesgleichen sucht. Thesi ist unser Superhirn, weil sie über jede Bestellung und jeden Artikel genausten Bescheid weiss - es gibt selten eine Frage, für die Thesi nicht eine Antwort bereit hat - und falls ein solcher Fall vorliegt, zögert sie nicht, ihr riesiges Netzwerk anzuzapfen um an fundierte Antworten zu kommen. Egal also welches Anliegen Sie haben - mit Thesi sind Sie bei der richtigen Person.

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