Stand: September 2026. Die Tabelle fasst die wichtigsten kantonalen Bestimmungen zusammen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Vor Anschaffung, Umzug oder Ferienaufenthalt sollten Sie zusätzlich die aktuellen Angaben des zuständigen Veterinäramts und Ihrer Gemeinde prüfen.
| Kanton | Hundekurs | Haftpflicht | Rassenvorschriften | Besondere Leinenpflicht |
|---|---|---|---|---|
| Aargau AG | Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Kurs + Halteprüfung | Für bewilligungspflichtige Hunde mind. CHF 1 Mio. | Bestimmte Rassen bewilligungspflichtig | Wald/Waldrand 1.4.–31.7.; zusätzliche Regeln für Listenhunde |
| Appenzell Ausserrhoden AR | Keine allgemeine Kurspflicht | Ja, mind. CHF 5 Mio. | Keine Rasseliste | U. a. Schulen, Spiel-/Sportplätze, Parks, ÖV, Bahnhöfe, Viehweiden |
| Appenzell Innerrhoden AI | Keine allgemeine Kurspflicht | Ja | Keine Rasseliste | Während der Alpzeit im Sömmerungsgebiet; Auflagen für auffällige Hunde möglich |
| Basel-Landschaft BL | Für potenziell gefährliche Hunde Fachkenntnisse/Kurse vorgeschrieben | Ja, mind. CHF 3 Mio. | Potenziell gefährliche Hunde bewilligungspflichtig | Wald/Waldesnähe 1.4.–31.7.; Wildruhegebiete ganzjährig |
| Basel-Stadt BS | Keine allgemeine Kurspflicht; Sonderregeln für potenziell gefährliche Hunde | Ja | Rasseliste / Bewilligungspflicht | U. a. 22–6 Uhr kurze Leine; Wald 1.4.–31.7.; ÖV und stark frequentierte Orte |
| Bern BE | Derzeit keine allgemeine Kurspflicht; Einführung für Ersthaltende politisch beschlossen, Umsetzung noch ausstehend | Ja, kantonal vorgeschrieben | Keine Rasseliste | Schulen, Spiel-/Sportplätze, ÖV, Bahnhöfe, Viehweiden und bei fehlender Kontrolle |
| Freiburg FR | Keine allgemeine Kurspflicht | Ja, mind. CHF 1 Mio. | Keine klassische Rasseliste; Massnahmen bei gefährlichen Hunden möglich | Wald 1.4.–15.7.; Gemeinden können weitere Zonen bestimmen |
| Genf GE | Für grosse Hunde zusätzliche Prüfung; Sonderregeln für gefährliche Hunde | Ja | Mehrere Rassen verboten; grosse Hunde ab 25 kg/56 cm prüfungs- und bewilligungspflichtig | Sehr umfangreich: viele öffentliche Orte; Wald 1.4.–15.7. bei fehlender absoluter Kontrolle |
| Glarus GL | Ersthundehaltende müssen Kenntnisse nachweisen | Ja | Keine allgemeine Rasseliste | Wald und Waldrand grundsätzlich ganzjährig; zusätzlich öffentliche Orte |
| Graubünden GR | Keine allgemeine Kurspflicht | Keine allgemeine kantonale Pflicht | Keine Rasseliste | Stark durch Gemeinden geregelt; örtliche Leinenpflichten möglich |
| Jura JU | Noch keine allgemeine Kurspflicht; politischer Vorstoss für Neuhaltende angenommen | Keine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlich | Keine Rasseliste | Im Wald: Leine, wenn der Hund nicht sicher kontrolliert werden kann |
| Luzern LU | Keine allgemeine Kurspflicht | Keine allgemeine kantonale Pflicht | Keine Rasseliste | Wald und bis 50 m Waldrand 1.4.–31.7.; zudem Parks, Naturschutzgebiete, ÖV usw. |
| Neuenburg NE | Für Ersthundehaltende obligatorisch | Keine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlich | Keine Rasseliste | Wald 15.4.–30.6.; sonst Leine, wenn keine sichere Kontrolle möglich ist |
| Nidwalden NW | Keine allgemeine Kurspflicht | Keine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlich | Keine Rasseliste | Sport-/Schulanlagen; Wildruhegebiete saisonal, teilweise bis Juni |
| Obwalden OW | Keine allgemeine Kurspflicht | Keine allgemeine kantonale Pflicht ersichtlich | Keine Rasseliste | Wildruhezonen meist 1.12.–30.4., teilweise bis 15.7.; Naturschutzzonen ganzjährig |
| Schaffhausen SH | Keine allgemeine Kurspflicht; bei Rassentypen können Fachkenntnisse verlangt werden | Ja, mind. CHF 1 Mio. | Rassentypen mit Bewilligungspflicht | U. a. Spielplätze, Friedhöfe, Gebäude, ÖV, Weiden; Wald während Brut-/Setzzeit |
| Schwyz SZ | Keine allgemeine Kurspflicht | Ja | Keine Rasseliste | Öffentliche Anlagen, öffentliche Wege und Strassenverkehr |
| Solothurn SO | Keine allgemeine Pflicht; besondere Anforderungen bei bewilligungspflichtigen Rassen | Ja | Mehrere Rassen bewilligungspflichtig | Wald 1.4.–31.7.; Listenhunde ausserhalb Privatsphäre immer einzeln an der Leine |
| St. Gallen SG | Keine allgemeine Kurspflicht | Ja | Keine Rasseliste | Schulen, Spiel-/Sportplätze, öffentliche Gebäude, ÖV, Bahnhöfe; zusätzlich kommunale Regeln |
| Tessin TI | Grundkurs mind. 6 Std.; Ausnahme bei nachgewiesener Hundehaltung in letzten 10 Jahren | Ja, mind. CHF 3 Mio. | Mehrere Rassen bewilligungspflichtig | An von Menschen/Tieren frequentierten öffentlichen Orten grundsätzlich Leine |
| Thurgau TG | Praktischer Hundeerziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Anschaffung | Ja, mind. CHF 3 Mio. | Besondere Massnahmen für gefährliche Hunde; keine allgemeine Verbotsliste im hier zusammengefassten Recht | Parks, Schulen, Spiel-/Sportplätze, verkehrsreiche Strassen; Wald/Waldrand 1.4.–31.7. |
| Uri UR | Keine allgemeine Kurspflicht | Keine allgemeine kantonale Pflicht | Keine Rasseliste | Wald und bis 50 m Waldrand 1.4.–31.7.; weitere Regeln durch Gemeinden |
| Waadt VD | Keine allgemeine Kurspflicht; Kurse/Massnahmen bei auffälligen Hunden möglich | Ja | Bestimmte Rassen bewilligungspflichtig | Wald, Waldrand und angrenzende landwirtschaftliche Wiesen 1.4.–15.7.; Naturschutzgebiete |
| Wallis VS | Ersthundehaltende müssen praktische Ausbildung absolvieren | Ja | 12 Rassen und Kreuzungen verboten | Innerorts, Schulen, Spiel-/Sportanlagen, ÖV, stark frequentierte Orte, bei Nutztieren usw. |
| Zug ZG | Keine allgemeine Kurspflicht | Keine allgemeine kantonale Pflicht | Keine Rasseliste | Wald und Waldrand 1.4.–31.7. |
| Zürich ZH | Seit 1.6.2025 praktische Ausbildung für neu gehaltene Hunde; Ersthaltende zusätzlich Theorie | Ja, mind. CHF 1 Mio. | Bestimmte Rassen verboten; Rottweiler seit 2025 betroffen | Wald und bis 50 m Waldrand 1.4.–31.7.; zusätzlich öffentliche Gebäude, ÖV, verkehrsreiche Strassen usw. |
Bitte beachten Sie: Die Übersicht gibt den Stand September 2026 vereinfacht wieder. Zusätzlich zu kantonalen Vorschriften können Gemeinden, Naturschutzgebiete, Wildruhezonen und lokale Signalisationen weitere Leinen- oder Zutrittsregeln festlegen. Prüfen Sie deshalb vor einem Umzug, einer Ferienreise oder der Anschaffung eines Hundes immer auch die aktuellen Vorgaben des zuständigen Kantons und Ihrer Gemeinde.
Was fällt im Vergleich besonders auf?
Die Tabelle zeigt sehr deutlich, wie unterschiedlich die Vorschriften sind. Während beispielsweise Zürich, Thurgau, Tessin, Glarus, Neuenburg und Wallis Ausbildungspflichten für bestimmte oder neue Hundehaltende kennen, verzichten viele andere Kantone auf ein allgemeines Kursobligatorium. Das schweizweite SKN-Kursobligatorium wurde bereits 2017 aufgehoben; kantonale Pflichten bleiben jedoch möglich.
Auch bei den Rassenvorschriften reicht die Spannweite von keinerlei Rasselisten bis zu Bewilligungspflichten oder vollständigen Haltungsverboten. Besonders weitreichende Vorschriften bestehen beispielsweise im Wallis, in Genf und Zürich. (Tier im Recht)
Bei der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gibt es ebenfalls grosse Unterschiede: Viele Kantone schreiben eine Leine zwischen April und Juli im Wald vor, während Glarus eine besonders weitgehende ganzjährige Regelung im Wald und am Waldrand kennt. Ob- und Nidwalden arbeiten dagegen stark mit saisonalen Wildruhezonen.
Quellen:
BLV
Tier im Recht