{"id":8681,"date":"2026-05-16T08:54:29","date_gmt":"2026-05-16T06:54:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.zoo-roco.ch\/news\/leinenpflicht-in-der-schweiz-regeln-nach-kantonen-im-ueberblick\/"},"modified":"2026-09-16T08:55:32","modified_gmt":"2026-09-16T06:55:32","slug":"leinenpflicht-in-der-schweiz-regeln-nach-kantonen-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zoo-roco.ch\/news\/leinenpflicht-in-der-schweiz-regeln-nach-kantonen-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"Leinenpflicht in der Schweiz: Regeln nach Kantonen im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p><strong>In der Schweiz gilt die Leinenpflicht saisonal und kantonal unterschiedlich: In den meisten Kantonen m\u00fcssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald an die Leine<\/strong>, weil in dieser Zeit Rehe, Hasen und Bodenbr\u00fcter ihre Jungen setzen. Ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht, deshalb entscheidet jeder Kanton selbst.<\/p>\n<p>F\u00fcr Hundehalterinnen und Hundehalter bedeutet das: Was im Nachbarkanton gilt, kann direkt an der Kantonsgrenze schon wieder anders geregelt sein. Spazieren Sie regelm\u00e4ssig \u00fcber die Grenze, etwa von Z\u00fcrich ins Aargauische oder von Solothurn ins Bernische, kennen Sie die Regeln am besten f\u00fcr beide Seiten.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Die saisonale Leinenpflicht sch\u00fctzt Rehkitze, Junghasen und Bodenbr\u00fcter w\u00e4hrend der Brut- und Setzzeit von April bis Juli.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Es gibt keine Schweizer Bundesregelung, sondern 26 kantonale Jagd- und Hundegesetze mit teils kommunalen Zusatzregeln.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Bussen liegen je nach Kanton meist zwischen 60 und 150 Franken, unabh\u00e4ngig davon, ob der Hund tats\u00e4chlich ein Tier gehetzt hat.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Eine Schleppleine ab etwa drei Metern am Brustgeschirr ersetzt w\u00e4hrend der Schonzeit ein St\u00fcck Bewegungsfreiheit ohne Kontrollverlust.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wo genau gilt die Leinenpflicht, und wie lange dauert die Schonzeit?<\/h2>\n<p>Die saisonale Leinenpflicht gilt in den meisten Kantonen im Wald und in einem Streifen um den Waldrand, jeweils vom 1. April bis 31. Juli. Genau in diesem Zeitfenster setzen Rehe ihre Kitze im hohen Gras ab, Feldhasen ziehen ihre Jungen auf offenen Fl\u00e4chen auf, und Bodenbr\u00fcter wie Kiebitz oder Feldlerche legen ihre Nester direkt am Boden an.<\/p>\n<p>Ein freilaufender Hund muss ein Wildtier nicht einmal ber\u00fchren, um Schaden anzurichten. Schon die Witterung und das Herumst\u00f6bern in der N\u00e4he eines Geleges reicht, damit Vogeleltern ihr Nest verlassen oder ein Rehkitz vor Stress verendet. Genau das untersch\u00e4tzen viele Hundehalter, dabei steckt es im Kern hinter der gesetzlichen Regelung.<\/p>\n<p>Neben dem Wildschutz spielt die Jagd eine Rolle: Jagdbares Wild wie Reh, Hase oder Fasan soll w\u00e4hrend der Aufzuchtzeit ungest\u00f6rt bleiben, damit sich die Best\u00e4nde erholen k\u00f6nnen. Zus\u00e4tzlich sch\u00fctzt die Leinenpflicht Weidetiere. Schafe und Rinder reagieren auf einen frei laufenden Hund oft panisch, was auf steilem Gel\u00e4nde zu Abst\u00fcrzen oder Fehlgeburten f\u00fchren kann.<\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Ein Verstoss gegen die Leinenpflicht gilt als \u00dcbertretung und wird auch dann geb\u00fcsst, wenn der Hund kein Tier gerissen hat. Laut der <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.tierimrecht.org\/de\/news\/newsmeldungen-2025\/2025-03-31-leinenpflichten-whrend-der-setz--und-brutzeit\/\">Stiftung f\u00fcr das Tier im Recht<\/a> d\u00fcrfen in mehreren Kantonen wiederholt wildernde Hunde nach schriftlicher Verwarnung sogar von der Wildhut erschossen werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<h2>Gibt es ein einheitliches Leinen-Gesetz f\u00fcr die ganze Schweiz?<\/h2>\n<p>Nein, ein schweizweites Leinengesetz existiert nicht. Die Kantone regeln die Leinenpflicht eigenst\u00e4ndig \u00fcber ihre Jagdgesetze, Jagdverordnungen und teils eigene Hundegesetze. Dadurch entsteht  ein Flickenteppich aus 26 unterschiedlichen kantonalen Regelwerken, erg\u00e4nzt durch kommunale Vorschriften einzelner Gemeinden.<\/p>\n<p>Die Kantone regeln das so unterschiedlich, weil sich Wald, Wild und Landwirtschaft von Region zu Region stark unterscheiden. Ein steiles B\u00fcndner Bergtal hat andere Bed\u00fcrfnisse als das flache Ackerland im Berner Seeland. F\u00fcr Sie als Hundehalterin heisst das aber auch: Ein Merkblatt f\u00fcr einen Kanton gilt nicht automatisch im n\u00e4chsten.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zur kantonalen Ebene kommen eidgen\u00f6ssische Jagdbanngebiete hinzu. Dort gilt gem\u00e4ss der <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/hundegesetze.ch\/?p=297\">Verordnung \u00fcber die eidgen\u00f6ssischen Jagdbanngebiete<\/a> eine eigene, bundesrechtlich verankerte Leinenpflicht, die zus\u00e4tzlich zu den kantonalen Regeln zu beachten ist, etwa in Teilen Graub\u00fcndens.<\/p>\n<h2>Wie regeln Z\u00fcrich, Aargau und Luzern die Leinenpflicht?<\/h2>\n<p>Z\u00fcrich, Aargau und Luzern geh\u00f6ren zu den Kantonen mit der klarsten und am l\u00e4ngsten etablierten Regel: Leinenpflicht im Wald und in einem Streifen um den Waldrand, jeweils vom 1. April bis 31. Juli.<\/p>\n<p>Im Kanton Z\u00fcrich gilt die Leine im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand. Ein Verstoss kostet 60 Franken Ordnungsbusse. Die Regel st\u00fctzt sich auf das kantonale Hunde- und Jagdgesetz.<\/p>\n<p>Im Kanton Aargau gilt dieselbe Zeitspanne f\u00fcr Wald und Waldrand, geregelt in der kantonalen Jagdverordnung. Die Leinenpflicht ist hier seit Jahren fester Bestandteil der jagdrechtlichen Vorgaben.<\/p>\n<p>Im Kanton Luzern gilt die Leinenpflicht ebenfalls von April bis Juli im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand. Wer erwischt wird, zahlt eine Busse, in Wildtier- und Naturschutzgebieten des Kantons sogar 150 Franken. Wer im Kanton Luzern spazieren geht, findet die genauen Gebiete bei der <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/lawa.lu.ch\/jagd\/Lebensraum_und_Wildtierschutz\/Leinenpflicht\">Dienststelle Landwirtschaft und Wald<\/a>.<\/p>\n<h2>Was gilt in Thurgau, Solothurn und Basel-Landschaft?<\/h2>\n<p>Thurgau, Solothurn und Basel-Landschaft folgen demselben Zeitfenster von April bis Juli, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte bei Ort und Busse.<\/p>\n<p>Der Kanton Thurgau f\u00fchrte die Leinenpflicht im Wald nach dem Vorbild Z\u00fcrichs ein.<\/p>\n<div data-claire-slot data-claire-post=\"c87b95d3-d80d-4880-8dd7-62f2c506045e\" data-claire-i=\"0\"><\/div>\n<p>Der Kanton Solothurn beschr\u00e4nkt die Leinenpflicht enger auf den Wald selbst, ohne zus\u00e4tzlichen Waldrand-Puffer. Die Busse liegt bei bis zu 80 Franken und damit am unteren Ende der kantonalen Bandbreite.<\/p>\n<p>In Basel-Landschaft gilt die Leinenpflicht w\u00e4hrend der Brut- und Setzzeit generell im Wald und in Waldn\u00e4he. Zus\u00e4tzlich besteht dort in Wildruhegebieten eine ganzj\u00e4hrige Leinenpflicht, unabh\u00e4ngig von der Jahreszeit.<\/p>\n<h2>Wie unterscheiden sich Bern, Graub\u00fcnden, Schwyz und St. Gallen?<\/h2>\n<p>Bern, Graub\u00fcnden, Schwyz und St. Gallen verzichten auf ein einziges kantonsweites Datum und regeln die Leinenpflicht stattdessen kleinr\u00e4umiger.<\/p>\n<p>Der Kanton Bern kennt keine generelle saisonale Waldregel. Stattdessen gelten 81 einzeln festgelegte Wald-, Berg- und Ufergebiete mit jeweils eigenen Vorschriften, etwa das Niesen-Gebiet von Dezember bis Ende Juli. Ausserhalb dieser Gebiete verlangt die kantonale Verordnung \u00fcber den Wildtierschutz, dass Hunde jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden. In der Praxis kommt das einer Leinenpflicht gleich, sobald Wild in Sichtweite auftaucht.<\/p>\n<p>In Graub\u00fcnden \u00fcberl\u00e4sst der Kanton die Festlegung einer generellen Leinenpflicht weitgehend den Gemeinden. Eine kantonsweit einheitliche Waldregel mit fixem Datum fehlt, in den eidgen\u00f6ssischen Jagdbanngebieten auf B\u00fcndner Boden gelten aber die erw\u00e4hnten bundesrechtlichen Vorgaben.<\/p>\n<p>Auch in Schwyz und St. Gallen gibt es keine einheitliche, kantonsweite Waldregel mit festem Datum. In Schwyz gilt zwar eine generelle Leinenpflicht im gesamten \u00f6ffentlichen Kantonsgebiet, die genaue Ausgestaltung in Wald- und Wildschutzgebieten regeln aber h\u00e4ufig die Gemeinden.<\/p>\n<blockquote>\n<p><strong>Grenzfall aus der Praxis:<\/strong> An der Linth bei Siebnen treffen die Kantone Glarus, St. Gallen und Schwyz direkt aufeinander. Auf der einen Uferseite kann eine ganzj\u00e4hrige Leinenpflicht gelten, auf der anderen nicht, obwohl nur ein Fluss dazwischenliegt.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Weil diese Gemeinde- und Gebietsregeln sich \u00e4ndern k\u00f6nnen, lohnt sich vor einem Ausflug ein kurzer Blick auf die Website der zust\u00e4ndigen Gemeinde oder des kantonalen Veterin\u00e4r- respektive Jagdamts. Nur dort finden Sie die verbindliche, aktuelle Regelung f\u00fcr Ihr konkretes Gebiet.<\/p>\n<h2>Wo gilt eine ganzj\u00e4hrige Leinenpflicht?<\/h2>\n<p>Eine ganzj\u00e4hrige Leinenpflicht gilt vor allem in Wildruhezonen, eidgen\u00f6ssischen Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten und auf Weiden mit Nutztieren, unabh\u00e4ngig von Brut- und Setzzeit.<\/p>\n<p>Der Kanton Glarus geht noch weiter und schreibt die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand ganzj\u00e4hrig vor. Ausgenommen sind einzig Jagdhunde w\u00e4hrend der Jagdzeit sowie bestimmte anerkannte Gebrauchshunde.<\/p>\n<p>In den Wildruhegebieten von Obwalden und Nidwalden gilt die Leine typischerweise von Anfang beziehungsweise Mitte Dezember bis Ende April, gerade in der Zeit, in der Wildtiere im Winter besonders knapp mit Energie haushalten m\u00fcssen. In den Luzerner Naturschutzgebieten gilt die Pflicht laut <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.hundeherz.ch\/fachbeitrag\/kantonale-leinenpflicht-w%C3%A4hrend-der-brut-und-setzzeit\">Hundeherz<\/a> das ganze Jahr \u00fcber.<\/p>\n<p>Auch abseits solcher Schutzgebiete gilt praktisch \u00fcberall in der Schweiz: Auf eingez\u00e4unten oder offen zug\u00e4nglichen Weiden mit Rindern, Schafen oder Pferden geh\u00f6rt der Hund an die Leine. Das ergibt sich aus der allgemeinen Tierhalterhaftung und dem Schutz der Nutztiere, auch wenn es seltener als eigener Gesetzesartikel formuliert ist.<\/p>\n<h2>Welche Bussen und Konsequenzen drohen bei Verst\u00f6ssen?<\/h2>\n<p>Bei einem Verstoss gegen die Leinenpflicht drohen in den meisten Kantonen Bussen zwischen rund 60 und 150 Franken. Die genaue H\u00f6he h\u00e4ngt vom Kanton und vom Ort des Verstosses ab, in Naturschutz- oder Wildtiergebieten liegt sie meist h\u00f6her als im normalen Wald.<\/p>\n<p>Entscheidend ist: Eine Busse setzt keinen tats\u00e4chlichen Wildunfall voraus. Schon das unangeleinte Herumlaufen im gesch\u00fctzten Zeitraum reicht als \u00dcbertretung. Weil die Bussenh\u00f6he von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausf\u00e4llt und sich \u00e4ndern kann, verstehen Sie die genannten Betr\u00e4ge als Richtwerte und nicht als fixe, \u00fcberall g\u00fcltige Zahl.<\/p>\n<p>Wird ein Hund wiederholt beim Wildern beobachtet und zuvor schriftlich verwarnt, kann die zust\u00e4ndige Jagdaufsicht ihn in mehreren Kantonen erschiessen. Dazu z\u00e4hlen unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p><strong>Z\u00fcrich<\/strong> und <strong>Aargau<\/strong>: nach schriftlicher Verwarnung durch die Jagdaufsicht.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Basel-Landschaft<\/strong> und <strong>Schwyz<\/strong>: bei wiederholtem, dokumentiertem Wildern.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>St. Gallen, Solothurn<\/strong> und <strong>Thurgau<\/strong>: unter denselben strengen Voraussetzungen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Erschiessen wildernder Hunde ist der \u00e4usserste und gl\u00fccklicherweise seltene Fall. Er zeigt aber, wie ernst der Gesetzgeber das Thema Wildschutz nimmt.<\/p>\n<h2>Wie gelingt der Alltag mit Hund w\u00e4hrend der Schonzeit?<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend der Brut- und Setzzeit ersetzt eine Schleppleine von etwa drei bis f\u00fcnf Metern, f\u00fcr mehr Bewegungsspielraum auch bis 15 oder 20 Meter, ein St\u00fcck des gewohnten Freilaufs.<\/p>\n<p>Wichtig dabei ist die Befestigung: Eine lange Leine geh\u00f6rt an ein gut sitzendes Brustgeschirr. Bei einem pl\u00f6tzlichen Ruck, etwa wenn Ihr Hund einer F\u00e4hrte folgt, verteilt das Geschirr den Zug gleichm\u00e4ssig auf Brust und Schultern und schont so den empfindlichen Halsbereich.<\/p>\n<p>Als Berater bei Zoo Roco sehen wir in der Praxis, dass viele Hundehalterinnen und Hundehalter die Schonzeit untersch\u00e4tzen, weil sie ihren Hund f\u00fcr zuverl\u00e4ssig abrufbar halten. Genau in dieser Jahreszeit reicht aber ein einziger Sprint hinter einem aufflatternden Vogel, um ein Gelege zu zerst\u00f6ren. Eine gut sitzende, robuste Schleppleine mit rutschfestem Griff nimmt diesen Moment vorweg, ohne dass der Spaziergang zur reinen Pflicht\u00fcbung wird.<\/p>\n<p>Wer ohnehin gerade die Grundausstattung f\u00fcr einen jungen Hund zusammenstellt, findet in unserer <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.zoo-roco.ch\/news\/checkliste-fuer-hundewelpen-wohnung-sicher-vorbereiten\/\">Checkliste f\u00fcr Hundewelpen<\/a> weitere Hinweise, worauf es beim Start ankommt.<\/p>\n<h2>Zwischen Gesetz und Gemeinde: So bleiben Sie sicher unterwegs<\/h2>\n<p>Die gr\u00f6sste Stolperfalle bei der Leinenpflicht in der Schweiz ist der Wechsel zwischen Zust\u00e4ndigkeiten. Ein Spaziergang, der in einer Gemeinde vollkommen unproblematisch ist, kann zwei Kilometer weiter, in einer anderen Gemeinde oder \u00fcber eine Kantonsgrenze hinweg, bereits eine Busse ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Deshalb lohnt es sich, haupts\u00e4chlich bei neuen Routen oder Ausfl\u00fcgen in einen anderen Kanton, kurz die Website des zust\u00e4ndigen kantonalen Veterin\u00e4r- oder Jagdamts oder der Gemeinde zu pr\u00fcfen. Diese Stellen sind die einzige verbindliche Quelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft.<\/p>\n<p>Wer sich diese Gewohnheit einmal zulegt, gewinnt vor allem eines: Ruhe. Ein kurzer Check vor dem Spaziergang und die passende Leine im Auto oder am Wandergurt kosten wenig Zeit. Sie schaffen Ruhe f\u00fcr Sie selbst, weil keine Busse droht, und Ruhe f\u00fcr das Wild, das im Fr\u00fchling ohnehin genug zu tun hat.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zur Leinenpflicht in der Schweiz<\/h2>\n<h3>Gilt die Leinenpflicht auch auf offiziellen Wanderwegen im Wald?<\/h3>\n<p>Ja, die saisonale Leinenpflicht gilt grunds\u00e4tzlich auch auf markierten Wanderwegen, sofern diese durch Wald oder Waldrandgebiet f\u00fchren. Der Weg selbst \u00e4ndert nichts an der Zust\u00e4ndigkeit, massgeblich ist die Lage im gesch\u00fctzten Gebiet.<\/p>\n<h3>Muss ich meinen gut erzogenen Hund w\u00e4hrend der Schonzeit trotzdem anleinen?<\/h3>\n<p>Der Gehorsam des Hundes spielt dabei keine Rolle: Die Leinenpflicht gilt f\u00fcr jeden Hund gleich. Auch ein zuverl\u00e4ssig abrufbarer Hund kann in Sekundenbruchteilen einem Reflex folgen, deshalb macht das Gesetz keine Ausnahme f\u00fcr gut erzogene Tiere.<\/p>\n<h3>Gelten f\u00fcr Jagdhunde w\u00e4hrend der Jagdsaison Ausnahmen von der Leinenpflicht?<\/h3>\n<p>Ja, in einzelnen Kantonen wie Glarus gelten Ausnahmen: Jagdhunde sind w\u00e4hrend der offiziellen Jagdzeit von der generellen Leinenpflicht befreit, ebenso bestimmte anerkannte Gebrauchshunde. Diese Ausnahmen gelten nur f\u00fcr die jeweils definierten Eins\u00e4tze, nicht f\u00fcr private Spazierg\u00e4nge.<\/p>\n<h3>Was passiert, wenn mein Hund trotz Leine ein Wildtier aufschreckt?<\/h3>\n<p>Solange der Hund korrekt angeleint war, liegt in der Regel keine strafbare \u00dcbertretung vor, auch wenn ein Reh oder ein Vogel kurz auffliegt. Massgeblich f\u00fcr eine Busse ist, ob die Leinenpflicht eingehalten wurde, nicht das Verhalten des aufgeschreckten Wildtiers.<\/p>\n<h3>Woran erkenne ich, ob in meiner Gemeinde eine ganzj\u00e4hrige oder nur saisonale Regel gilt?<\/h3>\n<p>Das erkennen Sie am zuverl\u00e4ssigsten \u00fcber die Website der Gemeinde oder des kantonalen Veterin\u00e4r- beziehungsweise Jagdamts, da dort Wildruhegebiete und Sonderzonen einzeln ausgewiesen sind. Vor Ort weisen zus\u00e4tzlich h\u00e4ufig Tafeln am Wald- oder Gebietseingang auf abweichende, ganzj\u00e4hrige Regeln hin.<\/p>\n<div data-claire-slot data-claire-post=\"c87b95d3-d80d-4880-8dd7-62f2c506045e\" data-claire-i=\"1\"><\/div>\n<link rel=\"stylesheet\" href=\"https:\/\/app.byclaire.co\/cta.css\" data-claire-css=\"1\">\n<script src=\"https:\/\/app.byclaire.co\/cta.js\" data-claire-loader async defer><\/script><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Schweiz gilt die Leinenpflicht saisonal und kantonal unterschiedlich: In den meisten Kantonen m\u00fcssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald an die Leine, weil in dieser Zeit Rehe, Hasen und Bodenbr\u00fcter ihre Jungen setzen. Ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht, deshalb entscheidet jeder Kanton selbst. 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